Gut "behütet"

Beim Helm kann man richtig Geld ausgeben. Sollte man auch, denn wir haben nur einen Kopf und den gilt es zu schützen.

Der Gesetzgeber gibt klare Vorgaben: Für Fahrer motorisierter Zweiräder über 20 km/h ist das Tragen eines Motorrad-Helms Pflicht, der im Falle eines (Un-)Falles den Kopf vor lebensbedrohlichen Verletzungen schützt.


Wissenswerte zum Thema Helm:

Von Roller- und Motorradtreibern wird der amtlich als Schutzhelm bezeichnete Kopfschutz nicht ohne Grund Sturzhelm genannt. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass er bei einem Sturz mit dem „Einspurfahrzeug“ hilft, als beim Aufprall eines vom oben fallenden Gegenstands. In der BRD besteht denn auch seit 1976 Tragepflicht. Seit 1978 auch für Moped- sowie Mokickfahrer, selbst Mofafahrer müssen seit 1985 einen Helm tragen. Seit August 1980 wird eine „Zuwiderhandlung“ zudem mit Verwarnungsgeld geahndet.

 

„Geeignete“ Helmpflicht:

Weil aber nicht ein Helm dem anderen gleicht, und manche Zweiradtreiber mit Kopfbedeckungen durch die Gegend fuhren, die allenfalls vor Bußgeld schützten, reagierte der Gesetzgeber. Seit 2006 steht im Paragraph 21a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dass Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern mit Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h  einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen müssen. Wer also mit einer ungeeigneten „Schüssel“ erwischt wird, muss nicht nur mit Bußgeld rechnen, sogar Versicherungen können ihre Leistungen mindern, selbst wenn der Biker nicht Unfallverursacher war.

Erlaubte und geeignete Schutzhelme sind Modelle, die nach der in Europa einheitlichen Vorschrift geprüft sind und den ECE-R 22.05-Einnäher (steht für Economic Commission for Europe) am Kinnriemen oder im Futter tragen. Von unabhängigen Institutionen werden Stoßdämpfung, Formstabilität und auch die Reißfestigkeit des Kinnriemens geprüft. Auch Visiere müssen Mindestanforderungen erfüllen, um bei bestandener Prüfung den ECE-Stempel zu bekommen.

Dennoch sind selbst normierte Helme nicht gleich – und das nicht nur in der Form. Motorradhelme werden in verschiedenen Bauarten angeboten:

Integralhelm (auch Vollvisierhelm) mit fester Kinnpartie

Klapphelm, dessen Kinnpartie hochgeklappt werden kann

Enduro-/Motocross-Helm mit fester Kinnpartie (teilweise abnehmbar, größerer Abstand als beim Integralhelm, ohne Visier)

Jethelm mit tief gezogenem Visier, aber ohne Kinnpartie (sehr bedenklich beim Sturz)

Halbschalenhelm oder sogenannte Braincap, nach meiner Meinung sollten Letztere nicht im Straßenverkehr erlaubt sein. Bei diesen Töpfen ist die „Rübe“ nur minimal oder besser gesagt gar nicht geschützt.

 

Integralhelme am sichersten:

Nicht nur Helmtests beweisen, dass der Integralhelm die sicherste Version ist, doch Klapphelme schneiden hier oft nur minimal schlechter ab. Außerdem erleichtern sie das Auf- und Absetzen nicht nur für Brillenträger sowie das Abnehmen des Helmes durch Helfer nach einem Unfall.

Ein Helm fürs Gelände sollte grundsätzlich nur dort und nur mit spezieller Motorrad-Brille gefahren werden. Vom Gebrauch der letzten beiden Bauarten wird abgeraten: Jethelme ohne Kinnteil schützen auch mit Prüfzeichen Gesicht und Kinn bei einem Unfall nicht. Gleiches gilt für historische Halbschalen oder die Braincaps, die zudem entscheidende Kopfpartien freilassen und weder Norm noch Eignung besitzen.
Fällt die Wahl dennoch auf einen Jethelm, sollte man ein Modell mit integriertem Kinnbügel wählen, z.B. den Schuberth J1.

Start:

01.01.12

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